Arbeitgeber muss bei Freistellungserklärung in Kündigungsschreiben Urlaubsvergütung vor Antritt des Urlaubs vorbehaltlos zusagen (11.02.2015)
Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos sowie hilfsweise ordentlich untern Wahrung der Kündigungsfrist und erklärt er im Kündigungsschreiben, dass dern Arbeitnehmer für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung untern Anrechnung der Urlaubsansprüche von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestelltn wird, wird der Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub nicht…(BAG, Urteil vom 10.02.2015 – 9 AZR 455/13)