Arbeitnehmer hat bei Verzug des Arbeitgebers mit der Entgeltzahlung keinen Anspruch auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 (25.09.2018)
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass bei einem Verzug des Arbeitgebers mit der Entgeltzahlung der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5.(BAG, Urteil vom 25.09.2018 – 8 AZR 26/18)