Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (07.03.2025)

Aus § 167 Abs. 2 SGB IX ergibt sich kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM). Vielmehr entscheidet der Arbeitgeber über die Einleitung und Durchführung eines bEM. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Urteil vom 07.09.2021 – 9 AZR 571/20)