Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Erwähnung selbstständiger Arbeitsweise im Arbeitszeugnis (16.01.2018)

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf hat, dass in seinem Arbeitszeugnis eine „selbstständige Arbeitsweise“ explizit genannt wird.(LAG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2017 – 12 Sa 936/16)