Arbeitnehmer kann bei Verzug der Urlaubsabgeltungszahlung Verzugspauschale geltend machen (23.10.2018)
Einem Arbeitnehmer steht bei einem Verzug der Zahlung von Urlaubsabgeltung ein Anspruch auf Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu. Eine Beschränkung des Anspruchs auf Entschädigung für Beitreibungskosten, wie es das Bundesarbeitsgericht annimmt, ist nicht geboten. Dies hat das Arbeitsgericht Dortmund entschieden.(ArbG Dortmund, Urteil vom 02.10.2018 – 2 Ca 2092/18)

