Arbeitnehmer müssen Leasingraten für Dienstrad im Krankengeldbezug selbst zahlen. (05.10.2023)

Das Arbeitsgericht Aachen hat entschieden, dass der Arbeitnehmer die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings, das im Wege der Entgeltumwandlung finanziert wird, während des Krankengeldbezugs selbst zu tragen hat.(Arbeitsgericht Aachen, Urteil vom 02.09.2023 – 8 Ca 2199/22)