Arbeitnehmer muss bei Beleidigung des Arbeitgebers nach Beendigung des Arbeits­ver­hältnisses keine strafbewehrte Unter­lassungs­er­klärung abgeben (15.10.2014)

Wer im Zusammenhang mit einer einmaligen Eskalation bei Beendigung des Arbeits­ver­hältnisses seinen Arbeitgeber beleidigt, ist nicht immer verpflichtet, eine strafbewehrte Unter­lassungs­er­klärung abzugeben. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Landes­arbeits­gericht.(LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.08.2014 – 3 Sa 153/14)