Arbeitnehmer muss bei Beleidigung des Arbeitgebers nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben (15.10.2014)
Wer im Zusammenhang mit einer einmaligen Eskalation bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses seinen Arbeitgeber beleidigt, ist nicht immer verpflichtet, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Landesarbeitsgericht.(LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.08.2014 – 3 Sa 153/14)