Arbeitsgericht Berlin erklärt den Dienstvertrag des RBB Verwaltungsdirektors für sittenwidrig – Grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (01.09.2023)
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage des Verwaltungsdirektors des RBB inn wesentlichen Teilen abgewiesen. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, der zuletzt zwischenn den Parteien im Jahr 2018 geschlossene Dienstvertrag sei aufgrund der Regelungen zumn nachvertraglichen Ruhegeld sittenwidrig im Sinne des § 138 Bürgerliches Gesetzbuchn (BGB) und daher nichtig. Daher habe die Beklagte sich mit Schreiben vom 3. Februar 2023…(ArbG Berlin, Urteil vom 01.09.2023 – 21 Ca 1751/23)