Arbeitsgericht Berlin lehnt Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Air Berlin ab (02.11.2017)

Das Arbeitsgericht Berlin hat Anträge der Personalvertretung Kabine der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen, mit denen die Personalvertretung vor allem Informationen zur Verhandlung über einen Interessenausgleich erhalten wollte; ferner sollte Air Berlin untersagt werden, Flugzeuge aus dem Betrieb zun nehmen.(ArbG Berlin, Beschluss vom 02.11.2017 – 38 BVGa 13035/17)