Arbeitsgericht Berlin zur Mitbestimmungsvereinbarung bei der Zalando SE (05.07.2016)

Der Antrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf Feststellung der Unwirksamkeit der Mitbestimmungsvereinbarung bei der Zalando SE wurde als unzulässig abgewiesen. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden.(ArbG Berlin, Beschluss vom 30.06.2016 – 4 BV 12102/15)