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Arbeitsgericht weist AGG-Entschädigungsklage einer nicht-binären Person wegen Rechtsmissbrauchs ab (29.05.2026)

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage einer nicht-binären Person auf Zahlung einer Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen Benachteiligung aus geschlechtsspezifischen Gründen im Rahmen einer Bewerbung abgewiesen.

(ArbG Berlin, Urteil vom 28.05.2026 – 42 Ca 3438/26)

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