Arbeitslose müssen Umzug rechtzeitig melden (04.04.2016)

Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass Arbeitslose ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren, wenn sie der Agentur für Arbeit einen Umzug nicht rechtzeitig mitteilen.(SG Koblenz, Urteil vom 23.03.2016 – S 9 AL 145/14 und S 9 AL 165/14)