Arbeitslosengeld II darf nach Ausbildungsabbruch gekürzt werden (20.12.2018)
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass der Verlust eines Ausbildungsplatzes durch außerordentliche Kündigung eine Leistungskürzung rechtfertigen kann, nicht jedoch eine Pflicht zum Ersatz von SGB II-Leistungen.(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.10.2018 – L 7 AS 1331/17)