Arbeitslosenversicherung: Kein Anspruch Gründungszuschuss bei hoher Abfindung (01.06.2015)

Das Sozialgericht Gießen hat entschieden, dass die Gewährung eines Gründungszuschusses im Ermessen der Arbeitsagentur liegt. Verfügt ein Arbeitsloser aufgrund einer erhaltenen Abfindung über genügend finanzielle Ressourcen, um das Gründungsvorhaben selbst zu finanzieren, kann der Gründungszuschuss daher von der Arbeitsagentur versagt werden.(SG Gießen, Urteil vom 29.04.2015 – S 14 AL 6/13)