Arbeitslosigkeit nach Ende der Altersteilzeit kann zu Sperrzeit führen (16.03.2017)
Wer sich nach dem Ende der Altersteilzeit arbeitslos meldet, muss mit einer Sperrzeit rechnen. Eine wegen der 2014 eingeführten abschlagsfreien Altersrente mit 63 für besonders langjährig Versicherte hinausgeschobene Rentenantragstellung rechtfertigt keinen uneingeschränkten Bezug von Arbeitslosengeld. Dies geht aus einer Entscheidung das Landessozialgerichts Baden-Württemberg hervor.(LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.2017 – L 8 AL 3805/16)