Arbeitsplatzbewerberin bei Betriebsbesichtigung gesetzlich unfallversichert (04.04.2022)
Eine Arbeitsplatzbewerberin steht bei der Besichtigung des Unternehmens im Rahmen eines eintägigen unentgeltlichen „Kennenlern-Praktikums“ unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.(BSG, Urteil vom 21.03.2022 – B 2 U 13/20 R)