Arbeitsverträge von Arbeitnehmern Italienischer Opernhäuser dürfen nicht vom Schutz gegen Missbrauch befristeter Arbeitsverträge ausgeschlossen werden (25.10.2018)
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Arbeitnehmer der Stiftungen für Oper und Orchester nicht vom Schutz gegen den Missbrauch befristeter Arbeitsverträge ausgeschlossen werden dürfen.(EuGH, Urteil vom 25.10.2018 – C-331/17)