Arbeitszeitkonto im Leiharbeitsverhältnis: Kein Abbau von Plusstunden wegen fehlender Einsatzmöglichkeit beim Entleiher (09.01.2015)
Das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihersn kann nicht durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden (§ 11 Abs. 4n Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG). Es ist danach dem Verleiher untersagt, aufn dem Arbeitszeitkonto eines Leiharbeitnehmers Arbeitszeiten nicht zu berücksichtigen,n weil er den Leiharbeitnehmer zu anderen Zeiten nicht bei einem Entleiher einsetzen…(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.12.2014 – 15 Sa 982/14)