Architekt als Verbraucher bei Bauvorhaben für in seinem Eigentum stehende Wohnimmobilie (16.12.2024)

Tritt ein Architekt als Bauherr für eine in seinem Eigentum stehende Wohnimmobilie auf, in der er eine Wohnung selber nutzen und die anderen verkaufen will, ist er als Verbraucher tätig. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

(OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.2021 – 5 U 268/20)