Architekt kann als Fremdgeschäftsführer eines datenverarbeitenden Unternehmens nicht von Rentenversicherungspflicht befreit werden (27.08.2018)

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI für einen Architekten, der als Fremdgeschäftsführer eines datenverarbeitenden Unternehmens tätig wird, mangels Ausübung einer berufsspezifischen Tätigkeit nicht in Betracht kommt.(SG Stuttgart, Urteil vom 12.03.2018 – S 4 R 5335/17)