Auch bei Darlehen unter Freunden müssen Mindestanforderungen eingehalten werden (19.06.2018)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass auch für Darlehen im Freundes- und Familienkreis gewisse Mindestanforderungen eingehalten werden müssen, die den üblichen Modalitäten im Geschäftsverkehr entsprechen.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 24.04.2018 – L 7 AS 167/16)

