Auch ein im Schließfach hinterlegtes zerissenes Testament ist nicht mehr wirksam (15.05.2025)
Ein im Schließfach hinterlegtes in der Mitte durchgerissenes Testament steht der gesetzlichen Erbfolge nicht entgegen. Das Zerreißen eines Testaments durch den Erblasser ist eine Widerrufshandlung. Es wird gesetzlich vermutet, dass dieser Widerrufshandlung eine Widerrufsabsicht zugrunde lag. Die Aufbewahrung des zerrissenen Testaments im Schließfach widerlegt diese Vermutung nicht. Das Oberlandesgericht Frankfurt…
(OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.04.2025 – 21 W 26/25)