Auch Schwangere dürfen bei Massenentlassungen gekündigt werden (22.02.2018)

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass auch schwangeren Arbeitnehmerinnen aufgrund einer Massenentlassung gekündigt werden darf. In diesem Fall muss der Arbeitgeber der entlassenen schwangeren Arbeitnehmerin die ihren Kündigung rechtfertigenden Gründe und die sachlichen Kriterien mitteilen, nach denen die zu entlassenden Arbeitnehmer ausgewählt wurden.(EuGH, Urteil vom 22.02.2018 – C-103/16)