Auch Veräußerungsgewinne aus Verkauf von Anteilen einer Kapitalgesellschaft stellen beitragspflichtige Einnahmen dar (19.11.2018)

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass zu den beitragspflichtigen Einnahmen im Sinne des § 240 SGB V auch Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen einer Kapitalgesellschaft zählen. Dem steht nicht entgegen, dass der Veräußerungsgewinn zur Tilgung einer Darlehensschuld verwendet wurde.(SG Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 27.02.2018 – S 2 KR 3664/16)