Auf gesetzlichen Mindesturlaub oder dessen Abgeltung kann während des Arbeitsverhältnisses nicht verzichtet werden (02.08.2024)

Während des Bestehens des Arbeitsverhältnis kann nicht mittels einer vertraglichen Vereinbarung auf den gesetzlichen Mindesturlaub oder dessen Abgeltung verzichtet werden. Möglich ist dies aber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden.

(LAG Köln, Urteil vom 11.04.2024 – 7 Sa 516/23)