Aufhebung der Schwerbehinderteneigenschaft nach erfolgreicher Heilung auch noch nach vielen Jahren zulässig (11.08.2015)
Das Versorgungsamt darf auch dann den Schwerbehindertenstatus eines Erkrankten entziehen, obwohl es das schon über zehn Jahre vorher hätte tun können, stattdessen aber einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis ausgestellt hatte. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.(BSG, Urteil vom 11.08.2015 – B 9 SB 2/15 R)