Ausländische Staatsangehörige haben bei persönlichem Fehlverhalten nur eingeschränkten Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsrecht (10.01.2019)
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass ausländische Personen, die sich über Jahre hinweg nur unzureichend bemühen, sich Heimreisedokumente zu beschaffen, nur eingeschränkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.(LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.11.2018 – L 7 AY 4468/16)