Ausschließliche Einteilung von Kinderärzten für kinderärztlichen Notfalldienstes rechtmäßig (27.08.2015)

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass die die ausschließliche Einteilung von Kinderärzten für die Verrichtung des kinderärztlichen Notfalldienstes nicht zu beanstanden ist.(SG Stuttgart, Beschluss vom 04.09.2014 – S 5 KA 4343/14 ER)