Ausschluss der Eigenbedarfskündigung umfasst auch Sonderkündigungsrecht nach § 573a BGB (11.03.2024)
Vereinbaren die Mietvertragsparteien formularmäßig den Ausschluss der Eigenbedarfskündigung, so umfasst dies auch das Sonderkündigungsrecht nach § 573a BGB. Denn Zweck des Kündigungsausschlusses ist der umfassende Schutz des Mieters. Dies hat das Amtsgericht Neunkirchen entschieden.(AG Neunkirchen, Urteil vom 04.12.2023 – 4 C 307/23 (02))