Ausschluss von Hartz IV-Leistungen für EU-Bürger bei gegebener Selbsthilfemöglichkeit verfassungsgemäß (02.12.2015)

Der Ausschluss arbeitsuchender Unionsbürger von der Grundsicherung für Arbeitsuchende in § 7 Abs. 1 SGB II ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund und lehnte die Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz für einen in Kreuztal lebenden slowakischen Bauarbeiter ab.(SG Dortmund, Beschluss vom 23.11.2015 – S 30 AS 3827/15 ER)