Außerordentliche Kündigung eines Sicherheitsmitarbeiters wegen Verlassens seines Kontrollbereichs zulässig (09.10.2015)

Das Arbeitsverhältnis eines Sicherheitsmitarbeiters kann aus wichtigem Grund fristlosn gekündigt werden, wenn er die ihm obliegende Ausgangskontrolle in einem besondersn zu sichernden Bereich während eines erheblichen Zeitraums ohne Grund verlässt.n Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.09.2015 – 17 Sa 810/15)