Außertariflicher Angestellter – Mindestabstand zum höchsten tariflichen Entgelt (25.10.2024)
Definieren Tarifvertragsparteien als außertariflich diejenigen Angestellten, deren geldwerte materielle Arbeitsbedingungen diejenigen der höchsten tariflichen Entgeltgruppe über-schreiten, ohne einen bestimmten prozentualen Abstand festzusetzen, genügt für Status und Vergütung des außertariflichen Angestellten jedes – auch nur geringfügige – Überschreiten.
(BAG, Urteil vom 23.10.2024 – 5 AZR 82/24)