Auszubildende haften ohne Rücksicht auf ihr Alter für durch sie verursachte Schäden (20.03.2015)

Auszubildende, die durch ihr Verhalten bei einem Beschäftigten desselben Betriebsn einen Schaden verursachen, haften ohne Rücksicht auf ihr Alter nach den gleichenn Regeln wie andere Arbeitnehmer. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.(BAG, Urteil vom 19.03.2015 – 8 AZR 67/14)