Autofahrer haftet für Schäden durch wegrollenden Einkaufswagen auf Supermarktparkplatz (09.02.2015)
Kommt ein Einkaufswagen, der vom Fahrer eines PKW neben seinem Kofferraum abgestellt wird, auf einem abschüssigen Gelände ins Rollen und beschädigt das daneben stehende Fahrzeug, haftet nicht die KFZ-Haftpflichtversicherung, sondern derjenige, der den Einkaufswagen ungesichert abgestellt hat. Dies entschied das Amtsgericht München.(AG München, Urteil vom 05.02.2014 – 343 C 28512/12)