Autoverkäufer haftet nicht auf Schadensersatz für verschwundenes, vorzeitig herausgegebenes und nicht vollständig bezahltes Fahrzeug (11.06.2018)

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Autoverkäufer, der ein Fahrzeug entgegen den vertraglichen Regelungen vorzeitig heraus gegeben hatte, obwohl es noch nicht vollständig bezahlt war, nicht auf Schadensersatz für das danach verschwundene Fahrzeug haftet, da er sich auf eine vertragliche Ausschlussfrist berufen kann. Somit hatte der Autohändler hat den Schaden zu spät geltend gemacht.(BAG, Urteil vom 07.06.2018 – 8 AZR 96/17)