BAG: Anbieten einer Tätigkeit mit „jungen dynamischen Team“ in Stellenausschreibung unzulässig (12.11.2018)

Bietet ein Arbeitgeber in einer Stellenausschreibung eine Tätigkeit in einem „jungen dynamischen Team“ an, so liegt darin eine unmittelbare Diskriminierung von Bewerbern wegen ihres Alters. Ein abgelehnter 42-jähriger Bewerber kann daher ein Entschädigungsanspruch zustehen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.(BAG, Urteil vom 11.08.2016 – 8 AZR 406/14)