BAG: Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist vererbbar (02.09.2016)
Steht einem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung zu, so ist dieser vererbbar. Verstirbt daher der Arbeitnehmer können seine Erben den Urlaubsabgeltungsanspruch geltend machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.(BAG, Urteil vom 22.09.2015 – 9 AZR 170/14)