BAG: Arbeitgeber kann aus wirtschaftlichen Gründen Höhe des arbeitsvertraglich zugesicherten Weihnachtsgeldes kürzen (05.11.2018)

Wird einem Arbeitnehmer durch eine arbeitsvertragliche Regelung ein Weihnachtsgeld zugesichert, dessen Höhe jährlich vom Arbeitgeber bestimmt wird, so liegt ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB vor. Ein Arbeitgeber kann daher aus wirtschaftlichen Gründen die Höhe des Weihnachtsgelds kürzen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.(BAG, Urteil vom 23.08.2017 – 10 AZR 376/16)

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