BAG: Beharrliche und unberechtigte Arbeitsverweigerung kann fristlose Kündigung nach sich ziehen (19.01.2017)
Verweigert ein Arbeitnehmer beharrlich und unberechtigt die Erbringung der Arbeitsleistung, so kann dies nach erfolgter Abmahnung die fristlose Kündigung nach sich ziehen. Ein Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 275 Abs. 3 BGB steht dem Arbeitnehmer nur zu, wenn die Erbringung der Arbeitsleistung für ihn, etwa aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit oder einer Persönlichkeitsverletzung durch den Arbeitgeber,…(BAG, Urteil vom 22.10.2015 – 2 AZR 569/14)