BAG: Doppelter Abfindungsanspruch eines Arbeitnehmers nach betriebsbedingter Kündigung (04.04.2018)

Macht der Arbeitgeber ein vom Abfindungsanspruch nach § 1a Abs. 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) abweichendes Abfindungsangebot, so muss dies deutlich als abweichendes Angebot erkennbar sein. Andernfalls steht dem Arbeitnehmer ein doppelter Abfindungsanspruch zu. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.(BAG, Urteil vom 19.07.2016 – 2 AZR 536/15)