BAG: Durch Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellte Konventionsverletzung begründet keine Wiedereinstellung eines gekündigten Arbeitnehmers (20.10.2016)
Hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass ein rechtskräftig klageabweisendes Urteil in einem Kündigungsschutzverfahren, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt, so begründet dies für den gekündigten Arbeitnehmer keinen Wiedereinstellungsanspruch. Die richterliche Anerkennung eines solchen Anspruchs steht im Widerspruch zur deutschen Rechtsordnung. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.(BAG, Urteil vom 20.10.2015 – 9 AZR 743/14)