BAG: Einhaltung des Mindestlohns durch Treueprämie als Teil der Vergütung (27.10.2017)

Zahlt der Arbeitgeber neben der Grundvergütung noch eine Treueprämie als Teil der Vergütung für tatsächlich geleistete Arbeit, so ist die Prämie mindestlohnwirksam. Der Arbeitgeber kann daher durch die Zahlung einer Treueprämie den Mindestlohn einhalten. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.(BAG, Urteil vom 22.03.2017 – 5 AZR 424/16)