BAG: Erben haben Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis (23.01.2019)
Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, haben dessen Erben nach § 1922 Abs. 1 BGB iVm. § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anspruch auf Abgeltung des von dem Erblasser nicht genommenen Urlaubs.(BAG, Urteil vom 22.01.2019 – 9 AZR 45/16)
