BAG erbittet Vorabentscheidung zur Wirksamkeit eines Kopftuchverbots (30.01.2019)

Das Verbot eines Unternehmens der Privatwirtschaft, auffällige großflächige Zeichenn religiöser, politischer und sonstiger weltanschaulicher Überzeugungen am Arbeitsplatzn zu tragen, wirft Fragen nach der Auslegung von Unionsrecht auf. Das Bundesarbeitsgericht hat beschlossen, dass diese Fragen im Zusammenhang mit Konventions- und Verfassungsrecht durch den Gerichtshof der Europäischen Union geklärt werden müssen und diesen daher um eine Vorabentscheidung gebeten….(BAG, Beschluss vom 30.01.2019 – 10 AZR 299/18 (A))