BAG erklärt nachvertragliche Wettbewerbsverbote ohne enthaltene Karenzentschädigung für nichtig (22.03.2017)

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nichtig ist, wenn die Vereinbarung entgegen § 110 GewO i.V.m. § 74 Abs. 2 HGB keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Karenzentschädigung beinhaltet. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer können aus einer solchen Vereinbarung Rechte herleiten. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene salvatorische Klausel…(BAG, Urteil vom 22.03.2017 – 10 AZR 448/15)