BAG: Erteilte Einwilligung zur Veröffentlichung eines Werbefilms mit einem Arbeitnehmer erlischt nicht automatisch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses (24.07.2015)
Hat ein Arbeitnehmer in die Veröffentlichung eines Werbefilms, in der er zu sehen ist, eingewilligt, so erlischt die Einwilligung nicht automatisch mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Vielmehr bedarf es zum Widerruf der Einwilligung eines wichtigen Grundes. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.(BAG, Urteil vom 11.12.2014 – 8 AZR 1010/13)