BAG: Für Bereitschaftszeiten muss gesetzlicher Mindestlohn gezahlt werden (17.09.2018)
Für Bereitschaftszeiten muss der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden, da dieser für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde gilt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.(BAG, Urteil vom 11.10.2017 – 5 AZR 591/16)
