BAG: Kein Anspruch auf Abgeltung von Ersatzurlaub während Freistellungsphase nach Beendigung der Arbeitsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses (20.10.2017)
Wird einem Arbeitnehmer nicht rechtzeitig sein verlangter Urlaub gewährt, so steht ihm ein Ersatzurlaubsanspruch zu. Mit der Beendigung der Arbeitsphase im Rahmen eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses und dem Übergang in die Freistellungsphase steht dem Arbeitnehmer aber kein Anspruch auf Abgeltung des Ersatzurlaubsanspruchs gemäß § 7 Abs. 4 des Bundesurlaubsgesetzes…(BAG, Urteil vom 16.05.2017 – 9 AZR 572/16)