BAG: Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei am Arbeitsplatz abgeschlossenen Aufhebungsverträgen (07.09.2016)
Schließt ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz einen Aufhebungsvertrag ab, so steht ihm nachträglich kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Denn eine arbeitsrechtliche Beendigungsvereinbarung stellt kein Haustürgeschäft im Sinne des § 312 BGB (neu: § 312b BGB) dar. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.(BAG, Urteil vom 27.11.2003 – 2 AZR 135/03)