BAG: Keine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage bei Einwurf einer Kündigung in inländischen Briefkasten trotz dauerhaften Aufenthalts des Arbeitnehmers im Ausland (07.08.2019)
Eine Kündigungsschutzklage kann nicht gemäß § 5 Abs. 1 KSchG nachträglich zugelassen werden, wenn der von der Kündigung betroffene Arbeitnehmer trotz dauerhaften Aufenthalts im Ausland im Inland einen mit seinem Namen versehenen Briefkasten vorhält und in diesem die Kündigung eingeworfen wurde. Es obliegt dem Arbeitnehmer Vorkehrungen für eine rechtzeitige Kenntnisnahme von in seinen Briefkasten eingeworfenen…(BAG, Urteil vom 25.04.2018 – 2 AZR 493/17)